Die Wartezeit ist der Zeitraum zwischen Vertragsbeginn und dem Beginn des Leistungsanspruchs. Sie soll verhindern, dass ein Vertrag erst abgeschlossen wird, wenn das Tier bereits krank ist. Marktüblich sind 30 Tage für Krankheiten. Bei Unfällen verzichten die meisten Anbieter darauf, weil ein Unfall sich nicht planen lässt.
Wichtiger als die allgemeine Wartezeit sind die besonderen Wartezeiten. Für Hüft- und Ellbogengelenksdysplasie, Kreuzbandriss, Patellaluxation oder Zahnbehandlungen setzen viele Tarife 6, 12 oder sogar 18 Monate an. Genau diese Diagnosen sind bei vielen Rassen die teuren. Ein Tarif mit kurzer allgemeiner Wartezeit, aber 18 Monaten für Gelenke, ist für einen Labrador oder Schäferhund schlechter als umgekehrt.
Prüfen Sie drei Punkte: die allgemeine Wartezeit, die Liste der besonderen Wartezeiten mit Dauer, und ob eine Vorversicherung angerechnet wird. Wer von einem Anbieter zu einem anderen wechselt, kann die bereits abgelaufene Wartezeit bei manchen Tarifen mitnehmen. Ohne diese Anrechnung startet die Frist beim Wechsel neu, und das kann einen laufenden Schutz faktisch für ein Jahr entwerten.
Nicht jede Frage lässt sich über die Rasse beantworten. Diese Strecken klären die Fälle, die Hundehalter am häufigsten stolpern lassen: Welpe oder Senior, bestehende Diagnose, Wartezeit, Selbstbeteiligung.
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