Die Hundehaftpflicht ist je nach Bundesland und Hund (z. B. Listenhunde) unterschiedlich geregelt. Prüfen Sie die Vorgaben Ihres Bundeslandes. In Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen gilt sie für alle Hunde; in den übrigen Ländern greift sie meist nur für als gefährlich eingestufte Rassen oder ab einer bestimmten Widerristhöhe. Maßgeblich ist immer das Landeshundegesetz und die Verordnung Ihrer Gemeinde.
Wichtig ist neben der Pflichtfrage die Deckungssumme. Ein durchgegangener Hund, der einen Verkehrsunfall auslöst, verursacht schnell Personenschäden im sechsstelligen Bereich, für die Sie als Halter verschuldensunabhängig haften (Paragraph 833 BGB). Übliche Empfehlung sind mindestens fünf Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden. Achten Sie zusätzlich auf mitversicherte Hundehüter, Auslandsdeckung und Schäden an gemieteten Räumen.
Nicht jede Frage lässt sich über die Rasse beantworten. Diese Strecken klären die Fälle, die Hundehalter am häufigsten stolpern lassen: Welpe oder Senior, bestehende Diagnose, Wartezeit, Selbstbeteiligung.
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