Kein Anbieter verschenkt Risiko. Wer auf die Gesundheitsprüfung beim Abschluss verzichtet, holt sie an anderer Stelle zurück: über einen pauschalen Ausschluss aller Erkrankungen, die vor Vertragsbeginn bestanden, über längere Wartezeiten oder über einen höheren Beitrag. Der Unterschied ist nur, wann geprüft wird. Bei Tarifen mit Gesundheitsfragen im Antrag, bei Tarifen ohne im Schadenfall.
Für ein junges, gesundes Tier ist das meist unerheblich, weil es nichts zu verschweigen gibt. Für ein Tier mit Vorgeschichte ist es eine Falle: Der Abschluss geht einfach, die Ablehnung kommt später, wenn die Behandlungsrechnung schon vorliegt.
Werden Gesundheitsfragen gestellt, gilt die vorvertragliche Anzeigepflicht nach den Paragraphen 19 bis 22 des Versicherungsvertragsgesetzes. Falsche oder unvollständige Angaben können zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Leistungsfreiheit führen, und zwar auch dann, wenn die verschwiegene Vorerkrankung mit dem aktuellen Schaden nichts zu tun hat. Im Zweifel den Befund beilegen und den Anbieter entscheiden lassen.
Nicht jede Frage lässt sich über die Rasse beantworten. Diese Strecken klären die Fälle, die Hundehalter am häufigsten stolpern lassen: Welpe oder Senior, bestehende Diagnose, Wartezeit, Selbstbeteiligung.
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